Nach dem Ankauf steht ein Auto selten schon auf dem eigenen Hof. Ist es noch zugelassen, kann der Verkäufer es bringen oder Sie fahren es mit seinen Kennzeichen ab – das klappt aber nur, solange er es nicht abmeldet. Viele Privatverkäufer melden ihr Auto ab, bevor sie es übergeben, oder haben es schon abgemeldet. Dann brauchen Sie eine eigene Lösung.
- Das rote Händlerkennzeichen („06er“) gilt für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verschiedener Fahrzeuge Ihres Betriebs – jede Fahrt wird eingetragen.
- Das Kurzzeitkennzeichen gilt für ein bestimmtes Fahrzeug höchstens fünf Tage; es braucht eine eVB und eine gültige HU oder die Fahrt zur HU.
- Das Ausfuhrkennzeichen ist der Weg, wenn das Auto Deutschland auf eigener Achse verlässt – mit Ablaufdatum im roten Feld.
- Kurzzeitkennzeichen werden im Ausland nicht überall anerkannt; für Fahrten über die Grenze ist das Ausfuhrkennzeichen üblich.
- Für weite Strecken, nicht fahrbereite Autos oder mehrere Fahrzeuge ist ein Transporter oft günstiger und sicherer.
1. Rotes Kennzeichen („06er“)
Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können bei der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen beantragen. Sie beginnen mit „06“ und dürfen an wechselnden Fahrzeugen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden – etwa zur HU, zur Probefahrt mit einem Kunden oder vom Verkäufer auf den eigenen Hof.
- Zu jedem roten Kennzeichen gibt es ein Fahrzeugscheinheft; jede Fahrt wird mit Fahrzeug, Datum und Fahrer eingetragen.
- Die Versicherung läuft über Ihren Betrieb und deckt die Fahrzeuge, an denen das Kennzeichen hängt.
- Private Nutzung oder Fahrten, die nicht Prüfung, Probe oder Überführung sind, sind nicht erlaubt; die Behörde kann das Kennzeichen bei Missbrauch entziehen.
2. Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen (gelbes Ablauffeld) gibt es für ein bestimmtes Fahrzeug und höchstens fünf Tage. Es ist für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gedacht und wird bei der Zulassungsbehörde beantragt. Sie brauchen in der Regel:
- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen,
- Ausweis bzw. Vollmacht und Angaben zum Fahrzeug (Fahrzeugidentifikationsnummer),
- eine gültige HU – oder die Fahrt geht zur HU.
Die Kosten setzen sich aus Gebühr, Kennzeichenschildern und Versicherung zusammen. Für einzelne Einkäufe ist das Kurzzeitkennzeichen praktisch; wer mehrmals im Monat überführt, fährt mit dem roten Kennzeichen meist günstiger.
3. Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Auto Deutschland auf eigener Achse verlassen – etwa zu einem Händler in Polen, Tschechien oder den Niederlanden –, ist das Ausfuhrkennzeichen der übliche Weg. Es trägt ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum und ist so lange gültig wie die dazugehörige Versicherung, von wenigen Wochen bis zu einem Jahr.
- Beantragung bei der Zulassungsbehörde mit Zulassungsbescheinigung Teil II, Ausweis und einer Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen.
- Das Fahrzeug braucht eine gültige HU.
- Das Kennzeichen ist für die Ausfuhr bestimmt; das Auto wird im Zielland neu zugelassen.
Für Händler im Ausland, die in Deutschland einkaufen, ist das Ausfuhrkennzeichen oft der direkteste Weg. Wer das Auto innerhalb der EU an einen Händler verkauft, sollte dabei die umsatzsteuerlichen Nachweise im Blick behalten – etwa die Gelangensbestätigung bei steuerfreien Lieferungen.
4. Transporter oder Spedition
Auf der Ladefläche braucht ein Auto weder Kennzeichen noch HU. Das lohnt sich vor allem bei:
- weiten Strecken, bei denen Fahrer, Rückreise und Kennzeichen teurer sind als der Transport,
- Fahrzeugen ohne gültige HU oder mit Mängeln, die eine Fahrt nicht erlauben,
- mehreren Fahrzeugen aus derselben Region,
- hochwertigen Fahrzeugen, bei denen jeder zusätzliche Kilometer zählt.
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